AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma STAGO

 

1. Geltungsbereich

  1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche, auch künftige Lieferungen an den Besteller. Sie gelten ferner auch für künftige Vertragsangebote, die Annahme von Angeboten und für sonstige Leistungen, soweit nicht andere Vereinbarungen ausdrücklich schriftlich von uns bestätigt werden. Unsere Angebote sind frei bleibend.
  2. Unsere Geschäftsbedingungen gehen als ausschließlich gültige Vertragsbedingungen anderen Regelungen, insbesondere den Einkaufsbedingungen des Bestellers vor. Soweit eine Bestellung unter Bezugnahme auf Einkaufsbedingungen erteilt wurde, die unseren Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht entsprechen, wird hiermit solchen Einkaufsbedingungen insgesamt ausdrücklich widersprochen.
  3. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen bedürfen in jedem Falle unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Für den Fall der etwaigen Unwirksamkeit oder wirksamen Abänderungen einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen gleichwohl wirksam.

 

2. Auftrag

  1. Jeder Auftrag bedarf zu seiner rechtsverbindlichen Annahme unserer schriftlichen
    Bestätigung.
  2. Alle etwaigen Nebenabreden sowie nachträglichen Ergänzungen und Änderungen
    des Auftrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.

 

3. Preisstellung

  1. Unsere Preise gelten in EURO ab Werk, ausschließlich Verpackung und Transportversicherung, zuzüglich Mehrwertsteuer.
  2. Bei Bestellungen unter einem Warenwert von EURO 40,00 erheben wir einen Bearbeitungszuschlag von EURO 10,00.
  3. Die Transportverpackung wird nicht zurückgenommen.

 

4. Lieferbedingungen

  1. Die angegebenen Lieferfristen und -termine gelten als annähernde Angaben, soweit sie nicht als fix bezeichnet sind. Die Nichteinhaltung von Lieferterminen und -fristen berechtigt den Besteller zur Geltendmachung der ihm zustehenden Rechte erst, wenn er uns schriftlich eine angemessene, mindestens zwei Wochen betragende Nachfrist gesetzt hat.
  2. Teillieferungen sind zulässig.
  3. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transportunternehmer auf den Besteller über, spätestens sobald die Sendung unseren Betrieb bzw. unser Auslieferungslager verlässt.
  4. Im Fall von Beschädigungen müssen Ansprüche vom Empfänger sofort beim Transportunternehmer geltend gemacht werden. Frachtbelege dürfen nur mit Vorbehalt quittiert werden.
  5. Unvorhersehbare, unabwendbare, außergewöhnliche Ereignisse wie Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, erhebliche Verkehrsstörungen etc. befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit in vollem Umfang von der Lieferpflicht. Schadensansprüche sind ausgeschlossen.
  6. Tritt der Besteller vom Vertrag zurück, oder kommt er mit der Übernahme der Ware länger als 14 Tage in Rückstand, so sind wir berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten, oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall sind wir berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 15 % des Warenwertes als Entschädigung zu fordern.

 

5. Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort zur Zahlung fällig. Bei Bezahlung innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum wird 2 % Skonto gewährt. Erfolgt die Zahlung nicht binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum, so ist ab diesem Zeitpunkt die Forderung zu verzinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Reparaturrechnungen netto in 10 Tagen.
  2. Wechselzahlung ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Sämtliche Wechsel-, Einziehungs- und Diskontspesen gehen in diesem Falle zu Lasten des Bestellers.
  3. Gegen unsere fälligen Zahlungsansprüche kann der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
  4. Tritt nach Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers ein, die befürchten lässt, dass die Bezahlung gefährdet wird, oder werden solche bereits vor Vertragsabschluß vorhandenen Umstände erst nachträglich bekannt, so erfolgen weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse oder Sicherheitsleistung. Entsprechendes gilt, wenn sich der Besteller mit der Bezahlung. früherer Lieferungen in Verzug befindet. Ferner können wir in diesem Fall die sofortige Bezahlung sämtlicher offener Rechnungen aus der Geschäftsbeziehung verlangen.

 

Mängelrügen / Gewährleistung / Warenrücknahme

 

  1. Für Mängelrügen gelten §§ 377, 378 HGB mit der Maßgabe, dass Beanstandungen wegen mangelhafter oder unvollständiger Lieferungen schriftlich und spätestens 2 Wochen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort, bei versteckten Mängeln spätestens 2 Wochen nach der Entdeckung zu erheben sind. Transportschäden sind unverzüglich gegenüber dem Transportunternehmer (s. Punkt 4.4) geltend zu machen.

  2. Ist die von uns gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zur Zeit des Gefahrüberganges zugesicherte Eigenschaften, so können wir unserer Gewährleistungsverpflichtung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nachkommen. Bei nachhaltigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche wie Folgeschäden sind ausgeschlossen mit Ausnahme etwaiger Ansprüche wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Alle Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist.

  3. Neben der Gewährleistung gewähren wir eine Garantie für unsere Produkte. Diese gilt 24 Monate ab Auslieferung der Ware und beinhaltet nach unserer Wahl den kostenlosen Ersatz des schadhaften Teils. Garantieleistungen erstrecken sich auf nachweisbar durch mangelhafte Verarbeitung oder die Verwendung mangelhaften Materials aufgetretene Schäden an von uns gelieferten serienmäßigen Maschinen. Keine Garantie für Zubehörteile wie Papierbohrer, Lochpfeifen, Heftklammern und Verschleißteile.

  4. Bei Rücknahme ordnungsgemäß gelieferter Ware berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 15 % des Warennettowertes.

 

Eigentumsvorbehalt

Alle Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie dienen als Sicherheit für bereits bestehende und künftige Verpflichtungen. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen dem Lieferer Eigentumsrechte zustehen, tritt der Besteller schon jetzt zur Sicherung an diesen ab. Eine anderweitige Abtretung bedarf der vorherigen Zustimmung des Lieferers. Der Lieferer nimmt die Abtretung hiermit an.

 

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist für beide Vertragsteile unser Geschäftssitz. Das gilt auch für Wechselklagen.

Für die Rechtsverhältnisse zwischen uns und dem Besteller gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen. Maßgebend für die Auslegung von Handelsklauseln sind im Zweifel die Incoterms 1990.

 

Stand: 09.2012